Liebe Alle,
in der Beratung geht es immer wieder um die Themen Ausbildung, Studium und Arbeit. Wahrscheinlich wenden sich auch an Sie viele Geflüchtete mit diesen Fragen. Immer mehr Menschen haben inzwischen gute Deutsch-Niveaus und schließen Sprachkurse mit B1, B2 oder sogar C1 ab. Danach stellt sich natürlich die Frage, wie es weiter geht. Manche machen eine Ausbildung, andere studieren und wieder andere lassen ihren Berufsabschluss aus dem Heimatland anerkennen und starten dann direkt oder mit Hilfe einer Weiterbildung ins Berufsleben.
Einige haben auch bereits während des Besuchs eines Integrationskurses Minijobs oder absolvieren ein Praktikum. Die Möglichkeiten sind ganz verschieden und jede und jeder sollte den Weg gehen, der für sie oder ihn am besten geeignet ist.
Heute möchte ich Institutionen vorstellen, die auf dem Weg in Arbeit oder Ausbildung unterstützen:
- Alle an Bord! Itzehoe
Dieses Projekt unterstützt Geflüchtete dabei, eine Arbeit oder eine Ausbildung zu finden. Dazu gehören zum Beispiel Berufsberatung, Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen und Kontaktaufnahme mit Arbeitgebern. Die Beratung erfolgt unabhängig vom Aufenthaltsstatus und richtet sich somit auch an Menschen, die noch im Asylverfahren sind.
Umwelt, Technik und Soziales e.V.
Viktoriastr. 6
25524 Itzehoe
www.utsev.de
Offene Sprechzeit:
Freitag: 10:00-15:00 Uhr
Sabine Bleyer (Deutsch, Englisch)
Tel.: 0157 536 169 04
bleyer@utsev.de
Julia Heyer (Usbekisch, Russisch, Deutsch, Englisch)
0157 812 864 72
heyer.aab@utsev.de
Friedemann Ohms (Deutsch, Englisch)
0159 012 836 84
ohms.aab@utsev.de
- IQ SH-Anerkennungsberatung ausländischer Berufsabschlüsse
Dort werden Menschen darüber beraten, wie sie ihre ausländischen Berufsabschlüsse in Deutschland anerkennen lassen können. Das ist für jede Berufsgruppe unterschiedlich, weshalb die allgemeinen Migrationsberatungsstellen diese Beratung nicht leisten.
Ina Schreiner
ina.schreiner@awo-sh.de
Mobil: 0170 70 96 988
IntegrationsCenter Itzehoe
Stiftstr. 5
25524 Itzehoe
Montag: 09:00-12:00 Uhr
IntegrationsCenter Glückstadt
Am Kirchplatz 6
25348 Glückstadt
Montag: 13:00-16:00 Uhr
- Agentur für Arbeit Kreis Steinburg
Die Agentur für Arbeit ist zuständig für Personen im Asylverfahren, mit Duldung, oder für Menschen, die in Arbeit sind oder Arbeitslosengeld I beziehen. Es macht Sinn, auch schon im Asylverfahren Kontakt zur Arbeitsagentur aufzunehmen, da es nicht nur um die Vermittlung von Arbeitsstellen geht, sondern auch der Weg in die Berufstätigkeit erleichtert werden kann. So können beispielsweise Kosten für die Übersetzung und Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen übernommen werden. Auch vermittelt die Arbeitsagentur in Maßnahmen zur sprachlichen und beruflichen Weiterbildung. Dies ist besonders relevant für Personengruppen ohne Zugang zu den BAMF-geförderten Integrationskursen (z.B. Menschen aus Afghanistan im Asylverfahren). Solange man Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Sozialamt bezieht, kann die Arbeitsagentur nicht zu Maßnahmen verpflichten und Leistungen können nicht gekürzt werden. Man kann sich also unverbindlich bei der Arbeitsagentur beraten lassen und braucht keinen Druck oder Leistungskürzungen befürchten.
Agentur für Arbeit
Fehrsstr. 19
25524 Itzehoe
Mo, Di, Do, Fr: 7:30 – 12:30 Uhr
Mi nur nach Vereinbarung
Für Berufstätige und Schüler auch Do: 14:00 – 18:00 Uhr
Tel: 0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer)
Tel: 0800 4 5555 20 (Arbeitgeber)
Fax: 04821 / 9595 – 100
- Jobcenter Kreis Steinburg
Das Jobcenter ist zuständig für Personen mit einem Aufenthaltstitel (Plastikkarte), also nach dem Asylverfahren. Wie die Arbeitsagentur kann das Jobcenter bei der Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz unterstützen, finanzielle Hilfe bei der Übersetzung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse leisten und in Maßnahmen zur sprachlichen- und beruflichen Weiterbildung vermitteln. Das Jobcenter kann Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen, verpflichten, an Sprachkursen oder Weiterbildungen teilzunehmen. Ebenso sind regelmäßige Termine beim Jobcenter wahrzunehmen. Wenn Kurse nicht besucht oder Termine nicht wahrgenommen werden, kann dies seitens des Jobcenters als mangelnde Mitwirkung gewertet werden. Es kann passieren, dass das Jobcenter dann die finanziellen Leistungen kürzt.
Leistungszentrum Itzehoe:
Otto-F.-Alsen –Straße 1a
25524 Itzehoe
Tel. (Markt): 04821 60472 101
Tel. (Leistungen): 04821 60472 100
Mo, Di, Mi, Fr: 08:00-12:00 Uhr
Di: 14:00-16:00 Uhr
Do: 14:00-17:00 Uhr
Leistungszentrum Glückstadt:
Am Neuendeich 48
25348 Glückstadt
Tel. (Markt): 04124 9167 62
Tel. (Leistungen): 04124 9167 61
Mo, Di, Mi, Fr: 08:00-12:00 Uhr
Di: 14:00-16:00 Uhr
Do: 14:00-17:00 Uhr
Jobcafé im Jobcenter in Itzehoe:
Do: 14:00-17:00 Uhr
Fr: 08:00-12:00 Uhr
Im Jobcafé stehen Arbeitsplätze mit Internet zur Verfügung. Es können Dokumente ausgedruckt und eingescannt werden. Auf Wunsch wird auch bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen unterstützt.
Bitte geben Sie die Kontakte an Interessierte weiter. Ich hoffe, dass damit möglichst viele Geflüchtete Arbeit oder eine Ausbildung finden. Zum Studium informieren die Studienberatungen der jeweiligen Universitäten.
Hier finden Sie eine Übersicht, inwieweit Einkommen auf die verschiedenen Leistungen angerechnet wird. Das betrifft die Personen, die zwar arbeiten, aber ergänzend staatliche Leistungen beziehen.
Bitte beachten Sie auch, dass in manchen Fällen bei der Aufnahme eines Praktikums oder einer Arbeit die Erlaubnis der Ausländerbehörde eingeholt werden muss. Ob dies nötig ist, steht auf dem jeweiligen Aufenthaltsdokument oder dem Zusatzblatt.
In letzter Zeit habe ich von vielen Erfolgsgeschichten Geflüchteter gehört, die einen Ausbildungsplatz gefunden haben oder durch ein Praktikum ihrem Berufsziel einen Schritt näher gekommen sind. Viele Betriebe suchen verzweifelt nach Auszubildenden und da im Zuge von Migration besonders viele junge Menschen zu uns kommen, liegt dort enorm viel Potenzial. Deswegen bin ich sicher, dass noch viele Erfolgsgeschichten folgen werden. Damit wir dieses Ziel erreichen, müssen einerseits Geflüchtete gut auf eine Ausbildung vorbereitet und dabei begleitet werden. Andererseits müssen Ausbildende oftmals auf das Potenzial dieser Personengruppe aufmerksam gemacht werden. Wenden Sie sich also gerne nicht nur bei den oben genannten Stellen, wenn Sie interessierte Geflüchtete kennen, sondern auch wenn Sie einen Ausbildungsbetrieb haben oder kennen.
Bei Rückfragen melden Sie sich wie immer auch gerne an mich.
Neues zum Familiennachzug:
Die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, die ursprünglich bis März angesetzt war, wurde bis Ende Juli verlängert. Danach können voraussichtlich maximal 1000 Menschen pro Monat im Rahmen des Familiennachzugs einreisen. Zusätzlich sollen nach wie vor Härtefälle berücksichtigt werden. Bisher wurden allerdings nur sehr wenige Härtefallanträge bewilligt.[1]
Nach Auffassung des Deutschen Instituts für Menschenrechte war bereits die Aussetzung des Familiennachzugs bis März 2018 grund- und menschenrechtswidrig. „Das Recht auf Familienleben ist nicht nur im Grundgesetz, sondern ebenso in menschenrechtlichen Verträgen wie der Menschenrechtskonvention (EMRK) und der UN-Kinderrechtskonvention verbrieft.“[2]
Die Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs betrifft auch Angehörige von Geflüchteten im Amtsbereich Horst-Herzhorn. Lange Zeit war der März 2018 das Datum, auf das sehnlichst gewartet wurde. Dementsprechend enttäuscht sind die Betroffenen angesichts der Verlängerung der Aussetzung. Wenn die Sorge um die Familie das Leben bestimmt, stoßen auch haupt- und ehrenamtliche Unterstützungsangebote an ihre Grenzen. Vielen Dank, dass Sie trotzdem da sind, ein offenes Ohr haben und Unterstützung anbieten!
In diesem Sinne liebe Grüße und bis bald!
Lisa Unverdorben
Caritas Migrationsdienst Amt Horst-Herzhorn
Tel.: 0162 2470273
E-Mail: lisa.unverdorben@caritas-sh.de
Offene Sprechzeit: Dienstag, 10:00-12:00 im Amt Horst-Herzhorn
[1] https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Familiennachzug-Ahmed-wartet-auf-Mama-und-Papa,subsidiaer108.html (Zugriff am 25.02.2018)
[2] http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/der-familiennachzug-fuer-subsidiaer-schutzberechtigte-darf-nicht-weiter-ausgesetzt-werden/ (Zugriff am 25.02.2018)