Asylantragstellung – Was ist zu beachten?

Da derzeit viele Termine für die Asylantragstellung anstehen, hat uns das Amt Horst-Herzhorn einige Informationen zum Asylverfahren zugesendet, die wir den Geflüchteten mit an die Hand geben können:

1. Nach dem Termin zur Asylantragstellung und des Interviews muss bei der Ausländerbehörde in Itzehoe vorgesprochen werden, damit eine Aufenthaltsgestattung ausgestellt oder geändert werden kann.

2. Anschließend müssen die Geflüchteten dem Amt Horst-Herzhorn den Nachweis erbringen, dass sie einen Termin hatten, damit die Fahrtkosten erstattet werden können. Die Tickets sollen die Flüchtlinge bitte gut aufbewahren und dem Fachamt II – Bürgerservice/Sozialamt geben.

3. Die Aufenthaltsgestattung muss direkt beim Fachamt II – Bürgerservice/Sozialamt vorgelegt werden.

4. Die Daten werden dann vom Fachamt II – Bürgerservice/Sozialamt geändert und dem Einwohnermeldeamt mitgeteilt.

5. Um Namensänderungen bei den Banken müssen sich die Geflüchteten selbst kümmern.

6. Der AOK teilt das Fachamt II – Bürgerservice/Sozialamt die neuen Daten mit. Es wird dann eine neue Karte zugeschickt. Sobald die neue Karte da ist, muss die alte AOK Karte vom Amt vernichtet werden.

7. Bitte darauf achten, dass die Namensschilder an den Briefkästen geändert werden, da sonst die Post nicht zugestellt werden kann.

Bei Fragen gerne melden.

Ansprechpartner:

Nina Timmermann

Amt Horst-Herzhorn
Der Amtsvorsteher
Fachamt II – Bürgerservice
Sozialamt
Elmshorner Straße 27
25358 Horst (Holstein)

Tel.: 0 41 26 / 39 28 –63
Fax: 0 41 26 / 39 28 –17
E-Mail: Nina.Timmermann[at]amt-horst-herzhorn.de

 

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